Covid-Zusatzvereinbarung
Mit dem Ziel, einen Rahmen der Sicherheit und des gegenseitigen Vertrauens zu schaffen, der unerlässlich ist, um die Betreuung in der Zeit des gesundheitlichen Notstands zu gewährleisten, verpflichten sich der Träger des Dienstes (Animativa) und die Familie des Kindes, das am Kurs / Projekt teilnimmt, gegenseitig zu verantwortungsbewusstem und konsequentem Verhalten und zu Verhaltensregeln bei der Bekämpfung und Prävention des Covid-19-Virus und zur vollständigen Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Richtlinien.
Die folgende "Zusatzvereinbarung Covid-19" zielt darauf ab, die Pflichten und Verantwortlichkeiten in der Beziehung zwischen dem Dienstleistungsanbieter und den beauftragten MitarbeiterInnen und der Familie der betreuten Kinder / Jugendlichen festzuhalten.
Die in der Folge vorgesehenen Punkte bilden eine Zusammenfassung der Inhalte der entsprechenden Bestimmungen und Richtlinien, auf welche, unabhängig von dieser Zusatzvereinbarung, jedenfalls Bezug zu nehmen ist
Animativa, der Träger des Dienstes (auch durch die von ihm beauftragten MitarbeiterInnen) gewährleistet:
- die Planung und Durchführung aller Tätigkeiten, sowie die Nutzung der Räumlichkeiten und Materialien, unter Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, die normalerweise und im Zusammenhang mit dem SARS COV-2-Notfall gelten. Insbesondere verpflichtet er sich zur strikten Einhaltung der Vorgaben des Landesgesetzes 4/2020 und der entsprechenden Richtlinien. Auf Anfrage der Eltern stellt der Trager diese Richtlinien zur Verfügung, ansonsten gelten sie als den Eltern vollinhaltlich bekannt.
Die Eltern / Erziehungsberechtigten gewährleisten:
- die teilnehmenden Kinder im Einklang mit den vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen abzugeben und abzuholen. Die Begleitung ist auf eine Person pro Familie beschränkt. Es wird eine einzige kontrollierte Zugangsmöglichkeit für die Abgabe und Abholung der Teilnehmer durch die Eltern geben. Die Eltern werden ihre Kinder in einem festgelegten und kontrollierbaren Bereich abgeben, der regelmäßig gereinigt und desinfiziert wird. Die Kinder kommen bereits in passender Bekleidung zum Kurs. Der Zutritt zur Umkleidekabine erfolgt gestaffelt (Regel 1/5). Beim Betreten und Verlassen des Dienstes verpflichtet sich das Elternteil in jedem Fall eine Ansammlung mit anderen Personen zu vermeiden; gegebenenfalls kann der Betreiber differenzierte Zeiten für die Abgabe/Abholung vorgeben oder andere geeignete Maßnahmen treffen.
- mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zu bestätigen, dass in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt freier Wahl der Gesundheitszustand des teilnehmenden Kindes abgeklärt wurde, auch in Hinblick auf Situationen, welche eine Teilnahme am Dienst / an der Initiative nicht ratsam machen, sowie auf die eventuelle Notwendigkeit zusätzlicher individualisierter Schutzmaßnahmen. Sie verpflichten sich das Auftreten solcher Situationen während der Teilnahme am Dienst unverzüglich dem Träger mitzuteilen. Im Falle von Situationen, die zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern, kann der Dienstleistungsanbieter die Anmeldung/die Aufnahme verweigern, wenn er der Ansicht ist, dass die erforderliche Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.
- den Gesundheitszustand des Kindes am Kurstag den Richtlinien entsprechend zu überwachen und bei grippeähnlichen Symptomen (Temperatur über 37,5°, Husten, Asthenie, Muskelschmerzen, Bindehautentzündungen, usw.) das Kind zu Hause zu behalten, da es nicht an den Aktivitäten teilnehmen darf. Der Trager muss unverzüglich über die Situation informiert werden, ebenso wie der zuständige Kinderarzt. Wenn die Symptome im Laufe des Kurses auftreten, wird das Kind von der Gruppe getrennt und beaufsichtigt, und die Eltern werden benachrichtigt, damit sie es so schnell wie möglich abholen können.
- Alle Kinder müssen zu Beginn der Tätigkeiten bereits mit Maske zum Dienst erscheinen (vorzugsweise eine chirurgische Maske oder alternativ aus mehrlagigem Stoff), andernfalls muss der Träger eine solche zur Verfügung stellen. Der Träger des Dienstes kann in jedem Fall verlangen, dass das vom Dienstanbieter zur Verfügung gestellte Schutzmaterial während der Durchführung der Tätigkeiten verwendet wird.
- zu erklären, dass es keine aktiven oder kürzlich stattgefundenen Fälle von Covid-19-Positivität in der Familie oder in den engeren Kontakten der Familie gibt bzw. kürzlich gegeben hat, einschließlich Quarantänefälle oder andere Verdachtssituationen. Im Falle der Feststellung neuer Infektionen oder Verdachtssituationen verpflichtet sich die Familie den Träger unverzüglich zu benachrichtigen, der die erforderlichen Sicherheitsverfahren aktiviert, einschließlich der vorsorglichen Aussetzung bzw. Unterbrechung der Kontakte zur Gruppe. Ebenso dem Träger mitzuteilen sind Situationen, welche innerhalb eines Monats nach Ende der Teilnahme am Dienst/an der Initiative auftreten.
- Im Allgemeinen ist die Familie angehalten, alle Gesundheits- Hygiene-, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die zur Bekämpfung der aktuellen Covid-19-Epidemie vorgeschrieben sind, auch außerhalb des Dienstes/der Tätigkeiten, und mit dem Träger in korrekter und aktiver Weise für die Umsetzung der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen eng zusammenzuarbeiten.